Weiterbildung in der pferdgestützten Therapie, Förderung und im Sport
Qualitätssicherung in den Fachbereichen Medizin, Psychotherapie, Psychologie, Pädagogik und im Sport
Das DKThR ist seit über 50 Jahren als Bundesfachverband entsprechend seiner satzungsgemäßen Aufgaben auch Weiterbildungsträger. In dieser Funktion bietet das DKThR Fortbildungen zur Fachkraft und für Fachkräfte in der pferdgestützten Therapie, Förderung und im Pferdesport für Menschen mit Behinderung an.
Das DKThR baut in seinen Fortbildungen zur Fachkraft gemäß dem Anforderungsprofil des deutschen Gesundheits- und Sozialwesens auf die (staatlich) anerkannten Berufsausbildungen auf; z.B. auf dem Berufsprofil der Mediziner, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten, der Psychotherapeuten, Psychologen und Pädagogen.
Für die pferdgestützte Tätigkeit mit dem Partner Pferd setzt das DKThR bereits als Eingangsvoraussetzung eine fundierte pferdefachliche Qualifikation voraus.
Die Fortbildung zur Fachkraft nach den Richtlinien des DKThR verknüpft sodann die pferdefachliche Qualifikation mit der jeweiligen abgeschlossenen Berufsausbildung zu einer Zusatzqualifikation auf aktuellem Niveau aus Theorie und Praxis. Fortbildungen zur Fachkraft im Bereich Therapie und Förderung umfassen grundsätzlich zwischen ca. 200 bis 600 Lerneinheiten. Jede Zusatzqualifikation zur Fachkraft erfolgt entsprechend des Grundberufs (siehe Kreis). Im Sportbereich qualifiziert das DKThR für den inklusiven Pferdesport und baut unmittelbar auf dem Niveau des Trainer C des Pferdesports auf.
Pferdgestützte Therapie, Förderung und der Pferdesport für Menschen mit Behinderung werden nach den Grundsätzen des Tierschutzes und des artgerechten Umgangs mit dem Partner Pferd gelehrt (siehe DKThR-Durchführungsbestimmungen).
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die Fortbildungen zur Fachkraft je nach Berufsprofil. Sind Sie bereits Fachkraft, dann können Fachseminare und Ergänzungsqualifikationen interessant für Sie sein. Auf diesen Seiten finden Sie auch Angaben zu Fördermöglichkeiten und Bildungsurlaub. Mit der DKThR-Mitgliedschaft sparen Sie noch einmal und erhalten fachbezogene kostenfreie Begleitung.

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Fortbildung zur Fachkraft
Fachqualifikation
Ergänzungsqualifikationen
Zusatzfortbildungen und Aufbaumodule
Fördermöglichkeit
Lehrgangsleitungen Veranstaltungsorte
Der DKThR-Weiterbildugen
Pferdefachliche Eingangsqualifikation "UPSG"
Fachseminare
Zusatzfortbildungen
Formulare
Mitgliederservice
Fördermöglichkeiten
Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung
In Deutschland haben Arbeitnehmer in fast allen Bundesländern das Recht auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Durch diesen Anspruch können sie bis zu fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstagen im Jahr oder bis zu zehn Tage in zwei Jahren erhalten, die speziell für berufsbezogene Weiterbildungen oder auch für politische Bildung genutzt werden können. Die Weiterbildungen des DKThR sind für Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung in folgenden Bundesländer anerkannt: Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen.
Bundes- und Landesprogramme zur Weiterbildungsförderung
Die Bundesregierung bietet verschiedene Programme an, um individuelle Weiterbildungsaktivitäten zu unterstützen. Sie unterscheiden sich in Zielgruppen, Förderzielen und Voraussetzungen und sind jeweils auf unterschiedliche Personengruppen zugeschnitten.
Einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Bundesprogramme für Bildung und Forschung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bildungspraemie.info/de/-bundesprogramme.php
Bitte beachten Sie, dass die Bildungsscheck-Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen zum 30. Juni 2024 ausgelaufen ist. Die neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds wird bald zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderung berufliche Bildung
Es gibt eine Vielzahl von Stiftungen und spezielle Programme, die berufliche Bildung und Weiterbildung gezielt fördern. Auch für DKThR-Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragt werden.
Nähere Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten finden Sie auf folgenden Webseiten:
Dort erhalten Sie detaillierte Hinweise zu den einzelnen Stiftungen, Programmen und den jeweiligen Voraussetzungen.
Praktika in der pferdgestützten Therapie, Förderung und Sport
Praktika sowie begleitende praktische Tätigkeiten müssen bei DKThR-Fachkräften oder bei Fachkräften mit einer Weiterbildung des europäischen Dachverbandes FATP (Forum der Ausbildungsträger einer Therapie mit dem Pferd) absolviert werden.
Für Personen mit Wohnsitz im Ausland sind Sondergenehmigungen auf Antrag möglich.
Ein Praktikum bzw. eine begleitende praktische Tätigkeit ist ab Ausstellungsdatum vier Jahre gültig. Der Nachweis kann formlos erbracht werden.
Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der ausgebildeten DKThR-Fachkräfte und der DKThR anerkannten Einrichtungen.
Die erforderlichen Testat-Vorlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite als Download.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Stand: 03. Februar 2025