Para-Springen

Springsport für Menschen mit Behinderungen

Anfang des Jahres 2013 hat sich die Interessengemeinschaft für Springreiten für Menschen mit Handicap e.V. gegründet.

Für Fragen rund um den Para-Springsport steht Ihnen die IG Springreiten für Menschen mit Handicap e.V. gerne zur Verfügung.

Im Unterschied zum Para-Dressursport und zum Para-Fahrsport ist Para-Springsport bisher keine offzielle Disziplin der FEI.

Voraussetzung für die Teilnahme am Para-Springsport ist die Klassifizierung und der Sportgesundheitspass des DKThR.

Klassifizierung Para-Springen

In den letzten Jahren hat das Springreiten für Menschen mit Handicap zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Besonders die Nationen Großbritannien und Frankreich zeichnen sich dadurch aus, dass

  1.  das für die Dressurreiter und Kutschfahrer bestehende Klassifizierungssystem in modifizierter Weise übernommen wurde und
  2.  bereits Erfahrungen im Turniersport gesammelt wurden.

Es wurden von Herrn Dr. Jan Holger Holtschmit, Vorsitzender des DKThR, und Frau Dr. Sabine Staemmler-Kienzle, Mannschaftsärztin des DKThR und FEI-Klassifiziererin, in Zusammenarbeit mit Frau Dr. Christa Walter aus Österreich, FEI-Klassifiziererin, Richtlinien für die Klassifizierung von Springreiterinnen und -reitern mit Handicap erarbeitet, die für das DKThR in den kommenden Jahren der Erprobung Gültigkeit haben.

Grundsätzlich gilt als zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Springreiten mit dafür ausgestelltem Sportgesundheitspass:

  1.  die Sicherheit der Reiterinnen und Reiter und
  2.  die Gesunderhaltung der Pferde

müssen in jedem Fall gewährleistet sein. Nur dann ist eine Akzeptanz dieser jungen Disziplin möglich.

Voraussetzungen hierfür sind nur gegeben, wenn Reiterinnen und Reiter über folgende Fähigkeiten verfügen:

  • Reiten im leichten Sitz
  • Optisches Taxieren der Hindernisse
  • Hinreichende Rumpfbalance, um plötzlichen Ausweichbewegungen der Pferde oder Stehen bleiben vor dem Hindernis entgegenwirken zu können.

In Anlehnung an die in Großbritannien vorgeschlagene Einteilung der Grades werden vom DKThR für folgende Profile Sportgesundheitspässe ausgestellt:

GRADE II J: Profile 15, 17b, 18b, 26a, 28

GRADE III J: Profile 16, 20, 22, 23, 24, 25, 26b

Nach Jahren der Erprobung ist eine Überarbeitung der Einteilung vorgesehen, wobei die Dauer der Erprobung von der Häufigkeit und Qualität entsprechender Veranstaltungen abhängt.

Ausnahmen von dieser Regelung sind im Einzelfall möglich. Die Entscheidung darüber wird von der/dem Vorsitzenden des DKThR und der Mannschaftsärztin/dem Mannschaftsarzt gemeinsam gefällt.

Para-Springen

Merkblatt Wettkampfordnung Para-Sport

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Sport-gesundheitspass

Der Sportgesundheitspass gilt sowohl bei Regelsportturnieren als auch bei reinen Behindertenturnieren

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Für das DKThR als Fachverband ist die Sicherung der Qualität, die Fortentwicklung und Anerkennung des Themengebiets therapeutisches Reiten zum Wohle und im Sinne aller Beteiligten einschließlich des Partners Pferd ein Grundsatz. 

Dartscheibe. Treffer. Foto: iStock
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