Para-Fahren
Fahrsport für Menschen mit Behinderungen
Para-Fahren gehört zu den erfolgreichsten Disziplinen des Para-Pferdesports in Deutschland und ist offizielle Disziplin der FEI, jedoch keine paralympische Disziplin.
Umsteiger und Neueinsteiger
Gerade der Fahrsport für Menschen mit Behinderungen bietet unzählige Möglichkeiten
- für Menschen, die das Fahren als Turniersport ausüben, aber aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung entweder mit nur geringem Erfolg Turniere bestreiten oder den Sport wegen ihrer nachlassenden Fähigkeiten aufgeben wollen oder bereits aufgegeben haben.
- für Menschen, die gerne einen Pferdesport betreiben wollen, aber nicht oder nicht mehr reiten können. Fahren kann man mit zum Teil erheblich geringeren körperlichen Restfähigkeiten und mit Behinderungen, bei denen das Reiten völlig unmöglich ist.
Diesen Menschen eröffnet das Fahren eine unglaubliche Selbstständigkeit, die Möglichkeit das eigene Pferd zu behalten, zum Fahrpferd umschulen zu lassen und wieder im Pferdesport und auch dem Turniersport aktiv zu werden. Gewusst wie, heißt hier der wichtigste Grundsatz, denn ohne ein paar Voraussetzungen, die man sich schaffen muss, geht es nicht.
Para-Fahren – Die Hilfsmittel
Ebenso wichtig wie der Sportgesundheitspass sind die kompensatorischen Hilfsmittel, die jeder einzelne Fahrer, individuell angepasst, benötigt. Während die erfahrenen Fahrer schon wissen, was ihnen das Fahren erleichtern wird, benötigen die Neueinsteiger Beratung. Hier hilft die IG Fahren für Menschen mit Behinderung gerne weiter und vermittelt Kontakte.
Es gibt die unterschiedlichsten Hilfsmittel, die bereits eine Genehmigung erhalten haben und offiziell eingesetzt werden dürfen.
- besondere Leinen z.B. mit Stegen oder Schlaufen, bei Problemen mit der Leinenhaltung oder verminderter Kraft in den Händen
- Umbauten an den Kutschen: umgebaute Bremsen, Bremskraftverstärker, Aufstiegshilfen, Sitze mit hohen Seiten oder Rückenlehnen oder einer besonderen Neigung, Schalensitze, große Podeste im Fußraum
- Hilfen durch den Beifahrer, der die Peitschenführung (bei verminderter Kraft in Händen oder Armen durch z.B. MS oder Muskelatrophie) oder das Bremsen übernimmt (bei teil- oder querschnittgelähmten Fahrern)
- der Verzicht auf Dinge, die im Regelsport gefordert werden, z.B. das Tragen von Handschuhen, Ziehen des Hutes beim Grüßen, etc. oder in einer Dressuraufgabe gefordert werden, z.B. das Fahren mit Leinen in einer Hand
- die Erlaubnis sonst verbotener Dinge, z.B. die motorisierte Parcours-Besichtigung bei gehbehinderten Fahrern oder eine Begleitperson bei der Besichtigung des Kegelparcours, die den Fahrer im Rolli schiebt
- kleinere Hilfsmittel – Klettbänder, die die Knie zusammen halten, kleine Podeste im Fußraum mit Schlaufen, in die man die Füße stellen kann, Fröschl auf den Leinen oder beschichtete Leinen, damit man diese besser greifen kann, das Verlängern der Leinen bis in den Zugriffsbereich des Beifahrers, damit dieser, sollte der Fahrer die Leinen verlieren, schnell zugreifen kann, usw.
Einstieg in den Turnier-Para-Fahrsport
Para-Fahren als Turniersport
Para-Fahren Hobby und Therapie
Merkblatt Wettkampfordnung Para-Sport
Der Sport-gesundheitspass
Fahrausbildung
Grades
Aufgaben
Termine
Termine beim Para-Fahren und die Sichtungswege zu Championaten
Ansprechpartner
Fahrausbildung und Turnierteilnahme
Wichtig: Mit dem Sportgesundheitspass und den darin stehenden Hilfsmitteln darf bereits die erste Prüfung zum Fahrabzeichen, also der „Führerschein“ für Gespannfahrer, gemacht werden. Für alle weiteren Prüfungen und Fahrabzeichen gilt der Sportgesundheitspass ebenfalls. Gleiches gilt für alle Fahrturniere im Regelsport und Para-Fahrsport. Sämtliche Hilfsmittel, die im Sportgesundheitspass aufgeführt sind, dürfen zum Ausgleich der Behinderung genutzt werden. Notwendig ist allerdings, dass eine Kopie des Sportgesundheitspass vor Prüfungsbeginn an der Meldestelle hinterlegt wird, dass die Richter vorab informiert werden. Unsere Empfehlung: ein persönliches Gespräch mit den jeweiligen Richtern.
Wichtig: Ausbilder, Prüfer, Veranstalter und Richter übernehmen kein unkalkulierbares Risiko, da bei der Klassifizierungsuntersuchung auch gleichzeitig die Sportfähigkeit überprüft und festgestellt wird. Zu schwer behinderte Anwärter erhalten keinen Pass und scheiden damit aus dem Turnier-Fahrsport aus.
Auch versicherungstechnisch, z.B. für Fahrten im Straßenverkehr oder auf Vereins- und Turnierplätzen, ist der Sportgesundheitspass wichtig!
Grades im Para-Fahrsport
Im Para-Fahrsport gibt es national 3 Grades, international 2 Grades. In Grade I sind die am schwersten eingeschränkten Fahrer, in Grade II die leichter eingeschränkten Fahrer eingestuft. In Grade III werden die Fahrer eingestuft, deren Behinderung oder Krankheit nicht so schwer ist, dass eine Einstufung in Grade I oder II gerechtfertigt ist, die jedoch auf kompensatorische Hilfsmittel angewiesen sind um den Sport ausüben zu können.
Im Wesentlichen soll durch die Einteilung in Grades den unterschiedlich schweren Einschränkungen im Sport Rechnung getragen werden. Verbunden mit den Hilfsmitteln, die den Sportlern entsprechend ihrer Einschränkungen erlaubt werden, sollen die Fahrer möglichst uneingeschränkt diesen Sport ausüben können und zwar als Freizeitsport, als Turniersport im Regelsport und bei den Turnieren im Para-Fahrsport.
Während zum Beispiel Fahrer mit einer kompletten Querschnittlähmung (Rollifahrer mit eingeschränkter Rumpfkontrolle und teils verminderter Kraft in den Schultern/Armen) meist in Grade I eingestuft werden, erhalten Fahrer mit einer inkompletten Querschnittlähmung (teil- oder zeitweise gehfähig, verminderte Kontrolle in den Beinen) das Grade II. Dem entsprechend erhalten Grade III die Personen, die nicht in die Profile der FEI passen, aber auf Grund einer körperlichen Einschränkung (z.B. ein versteiftes Fuß-oder Kniegelenk) nicht in der Lage sind, den Sport ohne kompensatorische Hilfsmittel auszuüben. Dies könnte z.B. eine zusätzliche Bremse für den Beifahrer sein.
Die aktuell offiziellen Para-Fahrsportaufgaben und das FEI Regelwerk
Zum Training und für die Wettkampfvorbereitung gelangen Sie hier zu den Para-Fahrsportaufgaben auf der offiziellen FEI Seite. Dort können Sie die Aufgaben als PDF-Datei downloaden. Die offiziellen internationalen Aufgaben gibt es leider nur in englischer Sprache.
Hier finden Sie das FEI Regelwerk.
Die Aufgabe finden Sie auch auf der Homepage der Interessengemeinschaft Fahren mit Behinderung und zwar als Bahnfiguren und in Deutsch und Englisch.
Aktuelle Termine für Para-Fahren
Datum | Veranstaltung | Ort | Trainer |
05.04.-07.04.2024 | Frühjahrs-Training | Hermannsburg (NI/ Lüneburger Heide) | Ludger Schmeing (Bundestrainer), Eckard Meyer |
12.04.-15.04.2024 | Turnier mit Trainerbegleitung | Wettringen (NRW) | Ludger Schmeing (Bundestrainer) |
01.05.-04.05.2024 | Nationales Turnier mit Para-Prüfung | Dänemark (in Planung!) | |
02.05.-05.05.2024 | FEI Para-Prüfung | Bugac (Ungarn) | |
09.05.-12.05.2024 | Turnier mit Para-Prüfung/ DM Vorbereitung | Greven (NRW) | Ludger Schmeing (Bundestrainer) |
26.07.-28.07.2024 | Training für die DM | Greven (NRW) | Ludger Schmeing (Bundestrainer) |
08.08.-11.08.2024 | DM Para-Fahren | München (BY) | Ludger Schmeing (Bundestrainer) |
Die inklusiven deutschen Meisterschaften Fahren werden auf ClipMyHorse.TV übertragen
Ansprechpartner im Para-Fahrsport
IG Fahren für Menschen mit Behinderung e.V.
1. Vorsitzender
Markus Beerhues
E-Mail
Telefon: 05248 822673
2. Vorsitzender
Hubert Markett
E-Mail
Telefon: 02851 1474
Pressesprecherin
Jutta Lehmeyer
E-Mail
Telefon: 05451 15979
Bundestrainer
Ludger Schmeing
Arzt
Stefan Sevenich
E-Mail
Weitere Informationen zum Fahrsport mit Behinderung finden Sie auch auf der Internetseite www.fahren-mit-behinderung.de
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Für das DKThR als Fachverband ist die Sicherung der Qualität, die Fortentwicklung und Anerkennung des Themengebiets therapeutisches Reiten zum Wohle und im Sinne aller Beteiligten einschließlich des Partners Pferd ein Grundsatz.
Laufend aktuelle Informationen aus Theorie und Praxis, Interessenvertretung: „Sie sind nicht allein!“, exklusive Fortbildungsangebote, rechtliche und wirtschaftliche Beratung, Bildmaterial, Flyer und Broschüren zur freien Verfügung.