Reittherapie oder doch pferd(e)gestützte Pädagogik, Physiotherapie, Ergotherapie, …?
Viele sprechen von Reittherapie – doch rechtlich und fachlich ist das selten korrekt. Hier erklären wir, was wirklich dahintersteckt und warum die genaue Bezeichnung zählt.
Was meint „Reittherapie“ überhaupt?
Das Wort „Reittherapie“ wird gerne benutzt. Bei vielen Angeboten geht es dabei aber nicht um Reiten oder um eine medizinische Heilbehandlung im Sinne einer Therapie. Der Begriff „Reittherapie“ ist rechtlich nicht geschützt und kommt im Gesetz so nicht vor. Der Begriff ist ungenau und kann verwirren.
Warum der Begriff problematisch ist
Da „Reittherapie“ gesetzlich nicht definiert ist, kann jede Person den Begriff verwenden – unabhängig von Ausbildung, Qualifikation oder fachlichem Hintergrund. Das führt dazu, dass KlientInnen und PatientInnen oft nicht erkennen können, ob sie es mit einer medizinischen, therapeutischen oder pädagogischen Fachkraft zu tun haben.
Was das DKThR wirklich ausbildet
Darum bildet das Deutsche Kuratorium für Therapeutisches Reiten (DKThR) nicht allg. zur Reittherapeutin oder zum Reittherapeuten aus, sondern passend nach anerkannten Grundberufen aus und fort, dabei aus der Medizin, Psychotherapie, Psychologie und/oder Pädagogik.
Wir sprechen dann auch fachgerecht von pferdgestützter Pädagogik oder pferdgestützter Ergotherapie, z. B. Damit wird schon über die Wortwahl deutlich, dass die Fachkraft über einen pädagogischen Grundberuf verfügt oder in dem anderen Fall Ergotherapeutin ist und dazu die passende Fortbildung zu ihrem Grundberuf im Einsatz des Pferdes erworben hat.
Die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Berufsschulen und anerkannten Fachverbänden sichert zusätzlich die Inhalte und Aktualität der DKThR-Weiterbildung ab.
Warum die Unterscheidung wichtig ist
Eine Fachkraft, so aus- oder fortgebildet, kann darlegen, dass die erbrachte Leistung unter fachkundigem Einsatz des Pferdes demnach auch eine pädagogische Leistung im Sinne des Gesetzes – etwa des Sozialgesetzbuches – ist oder, wie bei der ergotherapeutischen Behandlung, eine medizinische Heilbehandlung darstellt, welche krankenkassenfähig ist und – wie auch die pferdgestützte Physiotherapie (Hippotherapie (DKThR)® – von der Umsatzsteuer befreit ist.
Es macht also einen großen Unterschied, fachlich wie auch rechtlich, ob ich Reittherapeutin oder eine pädagogische Fachkraft in der pferdgestützten Pädagogik, z. B. bin.
Es lohnt sich daher, sowohl als KlientIn, PatientIn als auch als Weiterbildungsinteressierte:r auf Unterschiede in den Qualifikationen zu achten.