Seit dem 1. Februar können Vereine und andere Organisationen finanzielle Mittel zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen beantragen. Dazu stellt das Land NRW den sogenannten Inklusionsscheck zur Verfügung. Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt, insgesamt 300 dieser Schecks stehen landesweit bis Jahresende zur Verfügung. 

Als mögliche Beispiele für die Verwendung der Förderung werden exemplarisch die Anschaffung von mobilen Rampen, die Erstellung von Infomaterial in leichter Sprache etc. genannt. Auch kleinere bauliche Maßnahmmen zum barrierefreien Zugang sind möglich. 

Der Inklusionsscheck kann unkompliziert und barrierefrei bis zum 30. September 2022 beantragt werden. 

Alle Informationen gibt es  hier