Zu verdanken ist das zahlreichen Spendern und Förderern, die das DKThR zum Teil schon über viele Jahre beständig begleiten und es durch kleine, größere und große Summen zweckgebunden in den Hilfsfonds unterstützen.
Über den Fonds fließen die Gelder unmittelbar an vornehmlich Kinder bedürftiger Familien für den pferdgestützten Therapie- und Förderbedarf. „Hinter den Anträgen stehen oftmals große Sorgen und Nöte sowie emotionale Erlebnisse und Schicksale. Seit Bestehen des Fonds sind unzählige Anträge und somit auch persönliche Geschichten, mit denen wir sensibel umgehen, durch meine Hände gegangen. Nach sorgfältiger Überprüfung, gemeinsam mit unseren Fachkräften, nehmen wir die Ausschüttungen vor und helfen. Die größte Motivation ist die Dankbarkeit der Eltern bzw. anderen Erziehungsberechtigten, die Freude der Patienten und Klienten und die positiven Entwicklungen, die man nach einem Jahr Therapie und Förderung miterleben darf“, erklärt Elke Lindner von der DKThR-Bundesgeschäftsstelle in Warendorf.
„Mir liegt der KUF am Herzen und von dieser Summe berichten zu dürfen, erfüllt mich mit Dankbarkeit und Stolz zugleich“, sagt DKThR-Vorsitzender Dr. Jan Holger Holtschmit. „Dankbar gegenüber den Spendern, die es uns erlauben, gezielt dort zu helfen, wo Unterstützung besonders notwendig ist. Und stolz darüber, dass jeder Euro, der zweckgebunden als Spende für den KUF eingeht, auch zu hundert Prozent als Spende für Betroffene herausgeht, ohne Abzug von Verwaltungskosten. Wir garantieren ein verantwortungsvolles Spendenmanagement und die sorgfältige Prüfung der eingehenden Anträge nach strengen Richtlinien mit einheitlichen, transparenten Kriterien.“
Als Fachverband achtet das DKThR darauf, dass qualifizierte Fachkräfte zum Einsatz kommen und die Förderung langfristig ermöglicht wird. Der KUF übernimmt die Kosten jeweils für mindestens ein Jahr, wobei der Höchstsatz für eine Jahresförderung bei 1.400 Euro liegt. Der KUF soll dabei bei dringenden Anträgen schnell und gezielt helfen. Zum Beispiel wenn Ablehnungsbescheide bezüglich der Kostenübernahme seitens der entsprechenden Kostenträger erteilt wurden und eine Bedürftigkeit vorliegt.
Die rechtliche Verankerung der pferdgestützten Förderung und Therapie im Gesundheits- und Sozialwesen ist ein wesentliches Anliegen des Deutschen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten.
Neben dem KUF unterhält das DKThR noch den „Spendenfonds des DKThR“. Dieser Fonds steht für die große Vielfalt, die der Verband unterstützt: wissenschaftliche Studien, Gutachten und Forschungsvorhaben, Fachliteratur, Fachtagungen, Auszubildende und Studierende, Vermittlung von Lerninhalten, Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr.
Weitere Informationen unter www.dkthr.de/deutsches-kuratorium-fuer-therapeutisches-reiten/spendenkonto/ .