Schild für Anerkannte Einrichtungen des DKThR
Die Kennzeichnung von Einrichtungen der pferdgestützten Therapie, Förderung und des Pferdesports für Menschen mit Behinderung gehört zur Qualitätssicherung.
Das neue System der „Anerkannten Einrichtungen des DKThR“
Das DKThR hat das neue System der anerkannten Einrichtungen verabschiedet. Nachdem auf Grund eines Rechtsstreits und daraus entstandener Haftungsfragen, die Deutsche Reiterlichen Vereinigung (FN) das FN-Grundschild ab 2022 einstellte, welches regelmäßig auch die Grundlage für die DKThR-Zertifizierungen bildete, hat das DKThR sein Zertifizierungssystem geändert. Das neue bietet mehr Rechtsklarheit und Sicherheit.
Seit dem 1. Januar 2024 erfolgt die Ausstellung und die Verlängerung des Schildes der anerkannten Einrichtungen des DKThR auf der Grundlage von §11 Tierschutzgesetz, eines Selbstauskunftsverfahrens und der Beteiligung der jeweiligen Landesbeauftragten.
Wichtigste Neuerungen auf einen Blick:
- die Ausstellung und die Verlängerung des Schildes der anerkannten Einrichtung des DKThR erfolgt auf der Grundlage von § 11 Tierschutzgesetz. Das ist keine zusätzliche Hürde, denn der gewerbsmäßige Einsatz von Pferden in der pferdgestützten Therapie, Förderung oder im Sport erfordert bereits rechtlich grundsätzlich eine Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz.
- der Selbstauskunftsbogen des DKThR mit Angaben zum Tierschutz und Beschwerdemanagement
- Einbeziehung der jeweiligen Landesbeauftragten als Vorort-Instanz
- Last but not least: Neues Design des Zertifizierungsschilds

Ihre Ansprechpartnerin
Sarah Schulte
E-Mail
Tel. 02581/927919-4