Pressemitteilung des DKThR
Warendorf (DKThR). Der bundesweit agierende Fachverband für pferdgestützte Therapie, Förderung und den Pferdesport für Menschen mit Behinderung, Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten (DKThR), beauftragte das Fraunhofer-Institut HHI zusammen mit der ParteQ GmbH im Frühjahr 2021 mit einer direkten Aerosolmessung in einer klassischen Reithalle unter Berücksichtigung von Reit- und Therapieszenen mit und ohne Maske. Es handelt sich hierbei um die erste deutschlandweite direkte Aerosolmessung in einer Reithalle. Diese fand im Reit-Therapie-Zentrum Weisser Bogen in Köln statt, einer anerkannten Einrichtung des DKThR.
Die Halle mit den Maßen 20 mal 40 Metern entspricht der klassischen Bauweise von Reithallen, die grundsätzlich luftdurchflutet gebaut sind, zusätzlich blieb ein seitliches Tor geöffnet. Die Messung fand dabei an einem warmen, nahezu windstillen Tag statt, so dass auch kein Durchzug gegeben war. Die Untersuchungen ergaben in allen Szenarien keine nennenswerte Aerosolkonzentration, diese lagen stets unter 1%. Die Untersuchungen erfolgten mit Hilfe von Dummys, durch die Aerosole ausgestoßen wurden. Sie wurden dabei an die unterschiedlichen Szenarien aus Therapie und Reiteinheiten angepasst, jeweils mit Messungen mit und ohne Maske.
- Alle gestellten Szenarien zeigten extrem geringe Transportraten des Aerosols. Lediglich in unmittelbarer Nähe zum Emitter konnten Werte im Bereich von 0,6% des Quellwertes gemessen werden. Dies war in den Therapiesituationen der Fall. Selbst diese Konzentrationen sind so niedrig, dass eine Ansteckung mit viralen Erkrankungen durch Aerosoltransport extrem unwahrscheinlich ist.
- Der nachgestellte Reitunterricht zeigte dagegen Übertragungsraten des Aerosols, die im Bereich der Messungenauigkeit lagen, so dass hier eine Virusübertragung durch Aerosoltransport ausgeschlossen werden kann.
Die Wissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass belüftete Reithallen hinsichtlich der Aerosolübertragung nicht anders zu bewerten sind als der Außenbereich. Es kommt lediglich auf den Abstand von grundsätzlich eins Komma fünf bis zwei Metern an sowie auf das Tragen eines mehrlagigen Mundnasenschutzes in Szenarien, in denen der erwähnte Abstand nicht eingehalten werden kann.
Dieses Ergebnis entspricht der Haltung des Fachverbands seit Beginn der Pandemie unter fachlicher Betreuung seines Medizinischen Beirats und unterstützt zudem das Ergebnis der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) mit Hilfe des COVID-19 Risikorechners für Aerosolübertragung des Max-Planck-Instituts (siehe Pressemitteilung vom 21.04.2021: Coronavirus: Nur geringe Ansteckungsgefahr in Reithallen (pferd-aktuell.de).