Mehr als 30 Richterinnen und Richter aus Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus folgten am 24. März 2026 der Einladung nach Münster, um sich intensiv mit einem Thema auseinanderzusetzen, das im Pferdesport zunehmend an Relevanz gewinnt: die Beurteilung von Para-Dressurreiterinnen und -reitern – insbesondere im Regelsport.
Die Fortbildung, organisiert vom Pferdesportverband Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kuratorium für Therapeutisches Reiten (DKThR), machte deutlich: Das Interesse am Para-Pferdesport wächst – und mit ihm der Bedarf an fundierter fachlicher Auseinandersetzung und gezielter Aufklärungsarbeit.
Schon die teils weiten Anreisen der Teilnehmenden unterstrichen die Bedeutung des Themas. Die hohe Resonanz auf eine Präsenzveranstaltung ist dabei alles andere als selbstverständlich – und ein klares Signal für den steigenden Stellenwert des Para-Pferdesports.
„Richtet, was ihr seht“ – eine klare Haltung
Im Zentrum des Abends stand eine ebenso klare wie richtungsweisende Botschaft von Referent Rolf Grebe, seit über einem Jahrzehnt Co-Bundestrainer Para-Dressur:
„Richtet, was ihr seht.“
Dieser Leitsatz bringt auf den Punkt, worum es im inklusiven Pferdesport geht: Para-Reiterinnen und -Reiter werden nach den gleichen Kriterien beurteilt wie alle anderen auch. Es gibt keinen „Mitleidsbonus“ – und genau das entspricht auch dem Selbstverständnis der Athletinnen und Athleten.
Im inklusiven Wettbewerb geht es um Vergleichbarkeit, Fairness und sportliche Leistung – nicht um Sonderbehandlung.
Der einzige Unterschied liegt in der Möglichkeit, individuell notwendige kompensatorische Hilfsmittel einzusetzen. Diese dienen ausschließlich dem Ausgleich einer nachgewiesenen funktionellen Beeinträchtigung – nicht der Kompensation reiterlicher Defizite.
Theorie und Praxis: Sicherheit durch Anwendung
Wie wichtig die sichere Anwendung dieser Grundsätze ist, zeigte sich im Verlauf der Fortbildung sehr deutlich. Viele der anwesenden Richterinnen und Richter berichteten offen von bisherigen Unsicherheiten im Umgang mit Para-Reiterinnen und -Reitern – insbesondere im Regelsport.
Genau hier setzte das Konzept der Veranstaltung an: Die Verbindung von fundierter Theorie und praktischer Anwendung.
Im Praxisteil ritten zwei Para-Dressurreiterinnen auf dem 20 x 40 Meter-Viereck:
- Gianna Regenbrecht (Warendorf, Grade II) mit Nico
- Daniela Jung (Gütersloh, Grade III) mit Dundee
Bewusst hatte Rolf Grebe Reiterinnen der unteren Grades ausgewählt, um deutlich sichtbare Einschränkungen und deren Ausgleich durch Hilfsmittel zu demonstrieren.
Die Teilnehmenden erhielten die Aufgabe, die gerittenen Aufgaben eigenständig zu bewerten – allein oder in kleinen Gruppen. Im Anschluss wurden die Ergebnisse zusammengetragen und intensiv diskutiert.
Dabei zeigte sich: Die Bewertungen lagen häufig nah beieinander – und dennoch bot gerade der Austausch darüber wertvolle Erkenntnisse und zahlreiche Aha-Momente.
Ein Teilnehmer fasste es treffend zusammen:
„Mein Fazit vom heutigen Abend: Alles wie sonst – überwiegend aufs Pferd achten.“
Sportgesundheitspass und Klassifizierung: Fundament des Para-Sports
Ein zentrales Thema, das sich durch den gesamten Abend zog, war die grundlegende Bedeutung von Klassifizierung und Sportgesundheitspass.
Deutlich wurde:
Para-Pferdesport ist ohne diese beiden Elemente nicht denkbar.
Der Sportgesundheitspass ist für Reiterinnen und Reiter mit körperlicher Beeinträchtigung gewissermaßen die Eintrittskarte in den Turniersport. In ihm sind unter anderem festgehalten:
- die Klassifizierung des Athleten (Einordnung in eines von fünf Grades),
- die individuell zugelassenen kompensatorischen Hilfsmittel.
Diese Hilfsmittel sind stets individuell angepasst und häufig nicht „von der Stange“. Ihre Entwicklung erfordert nicht selten Kreativität, praktische Erfahrung und eine fundierte Kenntnis des Regelwerks. Gleichzeitig müssen sie jederzeit sicher für Pferd und Reiter sein.
Ein entscheidender Grundsatz gilt dabei uneingeschränkt:
Ist ein Hilfsmittel nicht im Sportgesundheitspass eingetragen, ist es im Wettbewerb nicht zulässig.
Der Sportgesundheitspass gilt sowohl im Para-Pferdesport als auch bei Starts im Regelsport. Eine Teilnahme ohne Pass ist grundsätzlich möglich – dann jedoch ohne den Einsatz besonderer Hilfsmittel.
Verankert ist der Sportgesundheitspass in der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) sowie in der Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO) von Pferdesport Deutschland. Auf nationaler Ebene wird er durch das DKThR verwaltet und ausgestellt.
Er ist zeitlich befristet und muss in regelmäßigen Abständen – in der Regel alle zwei Jahre – auf Grundlage einer aktuellen sportmedizinischen Untersuchung neu beantragt werden.
Klassifizierung: medizinisch fundiert und international geregelt
Eng verbunden mit dem Sportgesundheitspass ist die Klassifizierung. Sie erfolgt nach internationalen Standards und wird von speziell ausgebildeten Fachpersonen mit medizinischer Qualifikation durchgeführt.
Sobald kompensatorische Hilfsmittel eingesetzt werden sollen, ist eine Klassifizierung zwingend erforderlich – unabhängig davon, ob der Start im Para-Sport oder im Regelsport erfolgt.
Die Klassifizierung stellt sicher, dass funktionelle Einschränkungen korrekt eingeordnet werden und bildet damit die Grundlage für faire Wettbewerbsbedingungen.
Aufklärung als Schlüssel – über den Richtertisch hinaus
Ein zentrales Ergebnis der Fortbildung war die klare Erkenntnis:
Aufklärungsarbeit ist essenziell, um Inklusion im Pferdesport tatsächlich umzusetzen.
Wissen schafft Sicherheit – und Sicherheit ist die Voraussetzung für faire Entscheidungen.
Die Teilnehmenden betonten ausdrücklich, dass dieses Wissen nicht auf die Richterschaft beschränkt bleiben darf. Vielmehr müssen alle an der Turnierorganisation und -durchführung Beteiligten über die Besonderheiten des Para-Pferdesports informiert sein:
- Richterinnen und Richter
- Mitarbeitende in der Meldestelle
- Aufsichtspersonen am Abreiteplatz
Kenntnisse über den Sportgesundheitspass, über Klassifizierung und über den Einsatz von Hilfsmitteln sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und Abläufe reibungslos sowie inklusiv gestalten zu können.
Ein praxisnaher Appell aus den Reihen der Richter richtete sich daher auch an die Athletinnen und Athleten selbst: Den Sportgesundheitspass proaktiv vorzeigen, frühzeitig auf eingetragene Hilfsmittel hinweisen – und so aktiv zur Transparenz beitragen.
Austausch auf Augenhöhe – und viele Aha-Momente
Der Abend war geprägt von einem offenen, konstruktiven Austausch. Zahlreiche Fragen aus der Praxis führten zu intensiven Diskussionen – etwa zur Zulässigkeit und Ausgestaltung von Hilfsmitteln oder zum Umgang mit Unsicherheiten im Bewertungsprozess.
Rolf Grebe ermutigte die Richterinnen und Richter ausdrücklich: Nachfragen ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht – insbesondere dann, wenn etwas nicht unmittelbar nachvollziehbar erscheint.
Diese Offenheit trug maßgeblich dazu bei, Berührungsängste abzubauen und Sicherheit im Umgang mit Para-Reiterinnen und -Reitern zu gewinnen.
Multiplikatoren für den inklusiven Pferdesport
Neben der fachlichen Qualifizierung stand ein weiterer Gedanke im Mittelpunkt: die Rolle der Teilnehmenden als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.
Der Appell war eindeutig:
„Ihr seid hier, um euch zu informieren. Nehmt das Wissen mit. Tragt es in eure Vereine, in eure Netzwerke. Macht euer Umfeld neugierig auf den Para-Pferdesport.“
Oder, wie es Rolf Grebe formulierte:
„Tragt das Wissen mit raus.“
Denn nachhaltige Veränderung entsteht nur dann, wenn Wissen geteilt wird und in die Breite wirkt.
Fazit: Ein Meilenstein für mehr Sicherheit und Verständnis
Die Rückmeldungen der Teilnehmenden fielen entsprechend positiv aus. Viele bezeichneten die Veranstaltung als „Meilenstein“, als intensive und äußerst gewinnbringende Fortbildung mit nachhaltigem Effekt.
Einigkeit bestand auch in einem weiteren Punkt: Solche Formate braucht es häufiger.
Denn die Veranstaltung hat eindrucksvoll gezeigt: Der Bedarf ist da – und die Bereitschaft, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, wächst.
Auch aus Sicht der Praxis wurde die Bedeutung solcher Angebote deutlich. Para-Dressurreiterin Gianna Regenbrecht betont: „Ich finde es wichtig, dass der Parasport ganz selbstverständlich zum Regelsport dazugehört und als normal angesehen wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich Para-Sport und Regelsport gut ergänzen und alle Beteiligten voneinander profitieren können.“
Die Richterfortbildung in Münster war damit weit mehr als eine reine Wissensvermittlung. Sie war ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu einem Pferdesport, in dem Inklusion nicht nur gedacht, sondern gelebt wird.
Oder anders gesagt: Ein Abend, der gezeigt hat, wie entscheidend Aufklärung ist – und wie viel sie bewegen kann.
Text: Elke Lindner-Trumpp, DKThR

