Durchführungsbestimmungen (Richtlinien) des Deutschen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten e.V. (DKThR) für die pferdgestützte Therapie, Förderung und den Pferdesport für Menschen mit Behinderung

Die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen (Richtlinien) umfassen die Durchführung von Maßnahmen in der pferdgestützten Therapie, Förderung und im Pferdesport für Menschen mit Behinderung.

Für alle Maßnahmen ist der artgerechte Umgang mit dem Partner Pferd zu beachten. Es gelten ausnahmslos die gesetzlichen Regelungen für den Tierschutz. Die gesetzlichen Regelungen werden konkretisiert durch die Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten und für den Tierschutz im Pferdesport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie ergänzend durch die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen. Diese Durchführungsbestimmungen beruhen auf den genannten Leitlinien.

In der pferdgestützten Therapie, Förderung sowie im Sport stehen Hilfe und Unterstützung für den Menschen nicht über dem artgerechten Umgang mit dem Pferd, sondern sind stets in Einklang miteinander zu bringen.

Für die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen gelten ferner die aktuelle humanmedizinische Indikations- und Kontraindikationsliste, verabschiedet vom Medizinischen Beirat des DKThR (siehe unten “Downloads”). 

Downloads

Durchführungsbestimmungen

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Liste Indikationen / Kontraindikationen

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BMEL – Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport

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Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

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Wer ist Fachkraft in der pferdgestüzten Therapie und Förderung?

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Qualifikation für den inklusiven Pferdesport
Ausbilder/Trainer

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Für das DKThR als Fachverband ist die Sicherung der Qualität, die Fortentwicklung und Anerkennung des Themengebiets therapeutisches Reiten zum Wohle und im Sinne aller Beteiligten einschließlich des Partners Pferd ein Grundsatz. 

Dartscheibe. Treffer. Foto: iStock
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