Die R+V-Operationskostenversicherung für Pferde

Sollte Ihr Pferd einmal krank werden oder verunfallen und dadurch operiert werden müssen, sind Sie mit einer Operationskostenversicherung für Pferde auf der sicheren Seite. Denn die Behandlungskosten von Pferden können insbesondere bei großen Operationen schnell viele tausend Euro kosten. Geld, das nicht jeder Pferdebesitzer jederzeit aufbringen kann, vor allem wenn es bei einem Notfall schnell gehen muss. Die R+V-Operationskostenversicherung für Pferde schützt Sie vor unvorhersehbaren finanziellen Belastungen und sorgt so für die Gesundheit Ihres Pferdes.

Je nach Wahl des Tarifs haben Sie bei der R+V Versicherung u.a. folgende Vorteile:

  • Wir leisten unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
  • Wird Ihr Pferd unter Vollnarkose (bei der Variante Exzellent auch unter Standnarkose oder Sedierung) in einer Tierklinik operiert, kommt die Operationskostenversicherung bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze für folgende Kosten auf:
    • tierärztliche Leistungen
    • Medikamente
    • Nachsorge bis zu 14 Tage ab Operation

Unsere Highlights:

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Keine Altersbegrenzung
  • Keine Wartezeit nach Unfällen in der Variante Exzellent
  • Der Schutz der R+V-Operationskostenversicherung gilt in der Variante Exzellent weltweit.
  • Sie können die Tierklinik frei wählen
  • In der Variante Exzellent der Operationskostenversicherung für Pferde sind die Eingriffe Abszess-Spaltung, Tumor-OP, Wundnaht, Fistel-OP und Zahn-Extraktion (jeweils nach GOT und durchgeführt von einem Tierarzt) auch außerhalb der Tierklinik mitversichert

Sprechen Sie mit uns – wir helfen gerne!
Wir beraten Sie ausführlich und finden das für Sie passende Versicherungspaket.

R+V Allgemeine Versicherung AG
Generalagentur Wolfgang Berger
Lange Straße 11
48477 Hörstel

Tel.: 05459 – 972787
E-Mail: [email protected]

Website Generalagentur Berger

Detaillierte Informationen zum Angebot

DKThR & R+V Vereinigte Tierversicherung: Wir sind Partner!

Günstige Konditionen über eine Rahmenvereinbarung für DKThR-Mitglieder. Zum Beispiel im Bereich der Pferdehalterhaftpflicht-, Tierhüterhaftpflicht-, Reitlehrerhaftpflicht- oder auch der Berufshaftpflichtversicherung.